Feedsmith
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Feedsmith

Fassung 1.1, Stand 9. August 2026

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Inhalt

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Vertragssprache

(1) Anbieter der Plattform Feedsmith ist:

Picture Potential LLC
30 N Gould St Ste R
Sheridan, WY 82801
Wyoming, USA

Vertreten durch: Andreas Reichherzer
E-Mail: info@feedsmith.ai
USt-IdNr. (Non-Union OSS): EU372084482

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform Feedsmith, die über unsere Website geschlossen werden, in der bei Bestellung gültigen Fassung.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen und in Kenntnis von ihnen die Leistung erbringen. Sie gelten nur, soweit wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmen.

(4) Vertragssprache ist Deutsch. Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen.

(5) Erklärungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB), soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist. E-Mail genügt.

§ 2 Ausschließlich Unternehmer als Kunden, kein Widerrufsrecht

(1) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG sind eingeschlossen. Ebenfalls eingeschlossen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts.

(2) Mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommen keine Verträge zustande. Bestellungen von Verbrauchern nehmen wir nicht an. Erkennen wir vor oder nach Ausführung einer Bestellung, dass der Kunde als Verbraucher gehandelt hat, sind wir berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen und bereits gezahlte Entgelte für den nicht genutzten Leistungszeitraum anteilig zurückzuzahlen.

(3) Der Kunde bestätigt seine Unternehmereigenschaft im Bestellprozess aktiv über ein nicht vorangekreuztes Kontrollkästchen. Diese Bestätigung ist Bestandteil des Vertragstextes. Wir speichern sie mit Zeitstempel.

(4) Der Kunde sichert zu, dass er die Leistungen ausschließlich für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit bezieht und nutzt und dass seine Angaben zu Person, Firma, Land und Umsatzsteuer richtig und aktuell sind.

(5) Wir sind berechtigt, vor oder nach Vertragsschluss einen Nachweis der Unternehmereigenschaft zu verlangen, insbesondere eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, eine Gewerbeanmeldung, einen Handels- oder Berufsregisterauszug oder eine Bescheinigung des Finanzamts über die selbständige Tätigkeit. Bei konkreten Anhaltspunkten dafür, dass der Kunde als Verbraucher handelt, dürfen wir die Bereitstellung der Leistungen bis zur Vorlage des Nachweises aussetzen, nachdem wir den Kunden dazu aufgefordert und ihm eine Frist von 14 Tagen gesetzt haben.

(6) Gibt der Kunde bei Vertragsschluss bewusst wahrheitswidrig an, Unternehmer zu sein, kann er sich nach Treu und Glauben nicht auf Verbraucherschutzvorschriften berufen. Der Ersatz des uns hierdurch entstehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(7) Kein Widerrufsrecht. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht. Die Vorschriften über den Widerruf von Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (§§ 312g, 355 BGB) gelten ausschließlich für Verträge mit Verbrauchern. Ein vertragliches Widerrufsrecht räumen wir nicht ein. Die Bestellung führt daher unmittelbar zu einer bindenden Verpflichtung; ein Recht, sich innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zu lösen, besteht nicht. Zum Kennenlernen der Leistung steht, soweit im Bestellprozess angeboten, die Probewoche nach § 7 zur Verfügung. Das Recht zur Kündigung nach § 8 bleibt unberührt.

(8) Die Einordnung als Verbraucher oder Unternehmer richtet sich nach dem objektiven Zweck des Geschäfts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften können durch diese Bestimmung nicht abbedungen werden.

§ 3 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

(1) Feedsmith ist eine KI-gestützte Software as a Service. Feedsmith erstellt aus dem vom Kunden bereitgestellten Rohmaterial (insbesondere Video-, Bild-, Audio- und Textmaterial sowie Angaben zu Marke, Zielgruppe und Ton) Vorschläge für Social-Media-Inhalte, insbesondere Reels und Karussells, unterstützt deren Planung und übermittelt vom Kunden freigegebene Inhalte über die vom Kunden verbundenen Social-Media-Konten zur Veröffentlichung.

(2) Freigabeprinzip. Ein Inhalt wird erst zur Veröffentlichung übermittelt, nachdem der Kunde ihn über die dafür vorgesehene Funktion freigegeben hat. Ohne diese Freigabe wird kein Inhalt auf den verbundenen Konten veröffentlicht. Aktiviert der Kunde eine angebotene Funktion zur automatischen Veröffentlichung, gilt seine dort erteilte Freigabe; er kann die Funktion jederzeit abschalten.

(3) Wir schulden die Übermittlung, nicht den Erfolg auf der Plattform. Die Veröffentlichung selbst erfolgt durch die jeweilige Social-Media-Plattform. Lehnt eine Plattform einen Inhalt ab, verzögert sie ihn, sperrt sie ein Konto oder bleibt der Zustand einer Übermittlung ungeklärt, ist das keine Pflichtverletzung von uns, soweit es nicht auf einem von uns zu vertretenden Umstand beruht. Wir informieren den Kunden über Fehlschläge und über ungeklärte Zustände.

(4) Keine Erfolgsgarantie. Wir schulden die Bereitstellung der Plattform und die Erstellung von Inhalten im Umfang des gebuchten Pakets. Wir schulden keinen wirtschaftlichen oder kommunikativen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Reichweite, keine Zahl an Aufrufen, Followern, Interaktionen oder Anfragen und keinen Umsatz. Reichweite und Ausspielung richten sich nach den Regeln und Algorithmen der Plattformen, auf die wir keinen Einfluss haben.

(5) Leistungsumfang der Pakete. Der Umfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des gebuchten Pakets auf feedsmith.ai/preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Zum Zeitpunkt dieser Fassung gilt:

PaketKanäleBeiträge
Feedsmith Starter1 Kanal nach Wahl des Kunden3 Beiträge je Woche
Feedsmith Proalle unterstützten Kanäle1 Beitrag je Tag
Feedsmith VIPalle unterstützten Kanäle3 Beiträge je Tag

(6) Zählweise der Beiträge. Auf das Beitragslimit zählt jeder Beitrag, der im jeweiligen Zeitraum veröffentlicht oder eingeplant ist. Ein Beitrag, der auf mehreren Plattformen veröffentlicht wird, zählt einmal. Ein Beitrag, dessen Veröffentlichung fehlschlägt, zählt nicht. Nachbesserungen an einem bereits erzeugten Beitrag zählen nicht als weiterer Beitrag.

(7) Nicht genutzte Beiträge eines Zeitraums verfallen und werden nicht in den nächsten Zeitraum übertragen.

(8) Die Veröffentlichungsfunktionen setzen voraus, dass der Kunde über nutzbare Konten bei den Plattformen verfügt, diese mit Feedsmith verbindet und die erforderlichen Berechtigungen erteilt. Für die Nutzung der Plattformen gelten deren eigene Bedingungen.

(9) Ein Vertrag umfasst einen Arbeitsbereich für eine Marke des Kunden. Die Nutzung für Marken Dritter, die Weitervermietung, das Weiterverkaufen und die Nutzung als Dienstleistung für Dritte sind nicht gestattet.

§ 4 Nutzerkonto

(1) Die Nutzung setzt ein Nutzerkonto voraus. Der Kunde macht bei der Anmeldung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben und hält sie aktuell.

(2) Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde teilt uns unverzüglich mit, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung bestehen. Handlungen, die über sein Konto vorgenommen werden, muss der Kunde sich zurechnen lassen, soweit er sie zu vertreten hat.

(3) Ein Anspruch auf Anmeldung besteht nicht. Wir dürfen die Anmeldung ablehnen, insbesondere bei Anhaltspunkten für Missbrauch oder bei Falschangaben.

(4) Konto und Vertragsrechte darf der Kunde nur mit unserer Zustimmung in Textform auf Dritte übertragen.

§ 5 Vertragsschluss, Einbeziehung dieser Bedingungen

(1) Die Darstellung der Pakete auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.

(2) Der Kunde gibt mit dem Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ ein bindendes Angebot ab. Vor dem Absenden kann er alle Eingaben einsehen und korrigieren. Unmittelbar über der Schaltfläche zeigen wir das gewählte Paket, den Preis, die Abrechnungsweise, die Laufzeit und bei der Startvariante mit Probewoche das Umwandlungsdatum an.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung in Textform bestätigen oder mit der Bereitstellung der Leistung beginnen, je nachdem, was früher eintritt.

(4) Diese Bedingungen werden in der bei Bestellung gültigen Fassung Vertragsbestandteil, weil wir im Bestellprozess ausdrücklich auf sie hinweisen, sie dort verlinkt abrufbar sind und der Kunde ihnen aktiv zustimmt. Wir halten die Bedingungen so bereit, dass der Kunde sie bei Vertragsschluss abrufen und in wiedergabefähiger Form speichern kann.

§ 6 Preise, Umsatzsteuer, Zahlung

(1) Alle Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Zum Zeitpunkt dieser Fassung gilt:

Paketmonatlichjährlich
Feedsmith Starter99 Euro990 Euro
Feedsmith Pro249 Euro2.490 Euro
Feedsmith VIP699 Euro6.990 Euro

Bei jährlicher Abrechnung entspricht der Jahresbetrag zehn Monatsbeträgen.

(2) Umsatzsteuer.
a) Legt der Kunde eine gültige, über das Bestätigungsverfahren der Europäischen Union geprüfte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines anderen Mitgliedstaats vor, geht die Steuerschuldnerschaft auf ihn über (Reverse-Charge-Verfahren, Art. 196 der Richtlinie 2006/112/EG). Wir weisen in der Rechnung keine Umsatzsteuer aus. Der Kunde ist verpflichtet, die Steuer in seinem Sitzstaat selbst anzumelden und abzuführen.
b) Liegt keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vor, wird auf den Nettopreis die Umsatzsteuer des Kundenlandes aufgeschlagen und im Bestellprozess vor der Bestellung als Gesamtbetrag ausgewiesen.
c) Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union, wird keine Umsatzsteuer der Union berechnet. Steuern seines Sitzstaates trägt der Kunde.

(3) Der Kunde teilt uns eine vorhandene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit. Er sichert zu, dass seine Angaben zu Land, Unternehmereigenschaft und Umsatzsteuer richtig und aktuell sind. Werden wir wegen unrichtiger Angaben des Kunden auf Umsatzsteuer, Zinsen oder steuerliche Nebenleistungen in Anspruch genommen, stellt uns der Kunde von diesen Beträgen frei und erstattet uns die hierdurch entstehenden angemessenen Kosten.

(4) Das Entgelt ist je nach gewählter Abrechnungsweise monatlich oder jährlich im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsmittel.

(5) Zahlungsverzug und Aussetzung der Leistung. Bleibt eine Zahlung aus Gründen aus, die der Kunde zu vertreten hat, dürfen wir die Bereitstellung der Leistungen aussetzen, sobald die Zahlung länger als fünf Tage aussteht. Die Frist beginnt mit dem ersten fehlgeschlagenen Zahlungsversuch. Ausgesetzt werden die Erstellung neuer Beiträge, das Veröffentlichen und die wöchentlichen Auswertungen. Der Zugang zum Konto bleibt bestehen, damit der Kunde seine Zahlungsdaten ändern, seine Rechnungsdaten korrigieren und kündigen kann. Mit dem Eingang der Zahlung endet die Aussetzung. Die Zahlungspflicht für den Zeitraum der Aussetzung bleibt bestehen. Gesetzliche Verzugsrechte bleiben unberührt.

(6) Preisänderungen. Preisänderungen für laufende Verträge kündigen wir mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an. Sie gelten erst ab dem nächsten Abrechnungszeitraum. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt kündigen. Hierauf weisen wir in der Ankündigung hin. Innerhalb eines bereits bezahlten Zeitraums findet keine Preisänderung statt.

(7) Gründungspreis. Vergeben wir einen Gründungspreis, gilt er für die Dauer des ununterbrochenen Vertragsverhältnisses zu dem bei Bestellung genannten Betrag. Kündigt der Kunde, entfällt der Gründungspreis endgültig, auch bei einer späteren Rückkehr. Der Gründungspreis wird nur bei monatlicher Abrechnung gewährt. Absatz 6 gilt für ihn nicht, mit Ausnahme von Änderungen, die auf einer Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer beruhen.

(8) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 7 Probewoche

(1) Angebot und Wahl. Wir können im Bestellprozess anbieten, zunächst sieben Tage kostenlos zu testen (Probewoche). Ein Anspruch auf dieses Angebot besteht nicht. Bietet der Bestellprozess die Probewoche an, wählt der Kunde zwischen zwei Startvarianten:
1. Start mit Probewoche: sieben Tage kostenlose Nutzung, danach automatischer Übergang in das kostenpflichtige Paket nach Absatz 4, oder
2. Direktstart: kostenpflichtiges Paket ab dem Tag der Bestellung, ohne Probewoche.

(2) Auch die Bestellung mit Probewoche ist eine zahlungspflichtige Bestellung. Beide Varianten werden über eine Schaltfläche mit der Beschriftung „Zahlungspflichtig bestellen“ abgeschlossen. Für die Dauer der Probewoche schuldet der Kunde kein Entgelt. Die Zahlungspflicht beginnt mit dem Umwandlungsdatum.

(3) Leistungsumfang in der Probewoche. In der Probewoche steht dem Kunden der Umfang des Pakets Feedsmith Starter zur Verfügung (ein Kanal, drei Beiträge je Woche), unabhängig davon, welches Paket er gewählt hat. Der Umfang des gewählten Pakets beginnt mit dem Umwandlungsdatum.

(4) Umwandlungsdatum und automatischer Übergang. Die Probewoche beginnt mit dem Abschluss der Bestellung und dauert sieben Tage. Das Datum, ab dem das Paket kostenpflichtig wird (Umwandlungsdatum), steht bereits bei der Bestellung fest und wird im Bestellprozess, in der Bestellbestätigung und im Nutzerkonto angezeigt. Kündigt der Kunde nicht bis zum Ablauf der Probewoche, geht der Vertrag am Umwandlungsdatum ohne weitere Erklärung in das kostenpflichtige Paket über. Die erste Abbuchung erfolgt frühestens am Umwandlungsdatum.

(5) Kündigung in der Probewoche. Der Kunde kann jederzeit nach § 8 kündigen. Kündigt er bis zum Ablauf der Probewoche, findet der Übergang nicht statt und er zahlt nichts. Die Kündigung wirkt in diesem Fall zum Ende der Probewoche. Wählt der Kunde im Kündigungsformular ausdrücklich die sofortige Beendigung über eine gesonderte, nicht vorausgewählte Bestätigung, endet der Zugang einschließlich der verbleibenden Probetage mit dem Zugang der Kündigung. Kosten entstehen auch dann nicht.

(6) Vorzeitiger Wechsel. Der Kunde kann die Probewoche vorzeitig beenden und das kostenpflichtige Paket sofort starten. Die Probewoche endet dann mit der Ausübung dieser Funktion, der Abrechnungszeitraum beginnt an diesem Tag.

(7) Einmaligkeit. Die Probewoche wird je Kunde nur einmal gewährt.

(8) Das Angebot einer Probewoche können wir für künftige Bestellungen jederzeit ändern oder einstellen. Laufende Probewochen und geschlossene Verträge bleiben unberührt.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Monatliche Abrechnung. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen.

(2) Jährliche Abrechnung. Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von zwölf Monaten. Er verlängert sich danach auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, erstmals zum Ende der Erstlaufzeit.

(3) Wie gekündigt wird. Die Kündigung ist möglich
a) über den Kündigungsweg in der Anwendung,
b) über die ohne Anmeldung erreichbare Kündigungsseite feedsmith.ai/kuendigen,
c) in Textform an die in § 1 genannte Adresse.
Den Zugang einer Kündigung bestätigen wir unverzüglich in Textform unter Angabe von Datum und Uhrzeit des Zugangs sowie des Beendigungszeitpunkts. Der Kunde kann einen gewünschten Beendigungszeitpunkt angeben. Ohne Angabe wirkt die Kündigung zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

(4) Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung wiederholt gegen § 9 verstößt, wenn er mit einem nicht unerheblichen Betrag in Zahlungsverzug ist oder wenn die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 oder Abs. 6 vorliegen.

(5) Nach Vertragsende. Mit dem Vertragsende deaktivieren wir das Konto und löschen die Daten des Kunden. Gelöscht werden die Einstellungen, das hochgeladene Rohmaterial, die erzeugten Beiträge, die Marken-Wissensbasis und die über die Marke gelernten Ableitungen, einschließlich der Datensicherungen nach der üblichen Sicherungs-Nachlauffrist. Eine Wiederherstellung ist danach nicht mehr möglich. Vor der Löschung kann der Kunde eine Kopie seiner Daten anfordern. Auf Wunsch löschen wir bereits vorher sofort und endgültig. Erhalten bleiben ausschließlich verallgemeinerte Erkenntnisse ohne Personenbezug nach § 13 Abs. 3, die sich keiner Person, keiner Marke und keinem Konto mehr zuordnen lassen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, insbesondere für Rechnungs- und Vertragsdaten, bleiben unberührt. Bis zur Löschung nutzen wir die Daten zu keinem anderen Zweck, insbesondere nicht für Werbung. Einzelheiten regeln die Datenschutzerklärung und der Auftragsverarbeitungsvertrag.

§ 9 Pflichten des Kunden, Rechte am Rohmaterial, Freistellung

(1) Der Kunde stellt nur Rohmaterial bereit, an dem er alle für die vorgesehene Verarbeitung und Veröffentlichung erforderlichen Rechte hat. Er sichert zu, dass er berechtigt ist, das Material einschließlich Musik, Ton, Bild, Video sowie abgebildeter oder genannter Personen für die kommerzielle Bearbeitung und die Veröffentlichung auf den verbundenen Konten zu nutzen und dass die erforderlichen Einwilligungen abgebildeter oder erkennbarer Personen vorliegen. Insbesondere verwendet der Kunde keine nur für private Zwecke lizenzierte Musik, etwa aus den Musikbibliotheken der Plattformen, für kommerzielle Beiträge.

(2) Verarbeitet der Kunde in seinem Material personenbezogene Daten Dritter, etwa Geschichten, Stimmen oder Gesichter von Klienten, ist er dafür der Verantwortliche im Sinne der DSGVO. Er sichert zu, dass eine Rechtsgrundlage besteht und die betroffenen Personen informiert sind.

(3) Der Kunde stellt keine Inhalte bereit und gibt keine Inhalte frei, die gegen Recht oder Rechte Dritter verstoßen, insbesondere keine beleidigenden, jugendgefährdenden, diskriminierenden, irreführenden oder täuschenden Inhalte.

(4) Der Kunde ist für die inhaltliche Prüfung und die Freigabe der erzeugten Inhalte verantwortlich. Er beachtet die für ihn geltenden Kennzeichnungspflichten, insbesondere für Werbung und kommerzielle Kommunikation, sowie die Pflichten aus § 14 Abs. 4.

(5) Der Kunde hält die Bedingungen und Richtlinien der von ihm verbundenen Plattformen ein. Sperrt eine Plattform sein Konto, haben wir dies nicht zu vertreten, soweit die Sperrung nicht auf einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung beruht.

(6) Verletzt der Kunde die Zusicherungen aus Absatz 1 oder 2 oder die Pflichten aus Absatz 3 schuldhaft und werden wir deshalb von Dritten in Anspruch genommen, stellt er uns von diesen Ansprüchen einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Wir informieren den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche, überlassen ihm, soweit rechtlich möglich, die Verteidigung und schließen ohne seine Zustimmung keinen Vergleich.

(7) Bei konkreten Anhaltspunkten für rechtswidrige Inhalte dürfen wir die betroffenen Inhalte sperren oder ihre Übermittlung aussetzen. Wir informieren den Kunden unverzüglich und begründen die Maßnahme.

§ 10 Nutzungsrechte an den erzeugten Inhalten

(1) Rohmaterial bleibt beim Kunden. Alle Rechte am bereitgestellten Rohmaterial verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt uns das einfache, nicht übertragbare, auf den Vertragszweck und die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, das Rohmaterial zu speichern, zu vervielfältigen, technisch zu bearbeiten, zu analysieren und für die Erstellung und Übermittlung der Inhalte zu nutzen. Wir dürfen dazu Unterauftragsverarbeiter einsetzen (§ 13).

(2) Die erzeugten Inhalte stehen dem Kunden zu. Soweit an den mit Feedsmith erzeugten Inhalten Rechte entstehen und diese uns zustehen, räumen wir dem Kunden mit ihrer Erstellung ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein. Der Kunde darf die Inhalte für alle eigenen und fremden Zwecke nutzen, bearbeiten, veröffentlichen und verwerten. Wir behalten uns an den konkreten Inhalten kein eigenes Nutzungsrecht vor, mit Ausnahme der zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzung nach Absatz 1 und der Nutzung nach Absatz 5.

(3) Kein Vorbehalt bis zur Zahlung. Die Rechteeinräumung nach Absatz 2 steht nicht unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung. Sie gilt auch für Inhalte, die während der Probewoche entstanden sind, unabhängig davon, ob der Vertrag in ein kostenpflichtiges Paket übergeht.

(4) Kein Schutzrechtsversprechen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass rein maschinell erzeugte Bestandteile nach derzeitiger Rechtslage in der Regel keinen urheberrechtlichen Schutz genießen, weil es an einer persönlichen geistigen Schöpfung fehlt (§ 2 Abs. 2 UrhG). Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass an den erzeugten Inhalten ausschließliche Schutzrechte entstehen, dass sie durchsetzbar sind oder dass sie nicht von Dritten in ähnlicher Form genutzt werden. Absatz 2 räumt ein, was wir einräumen können, und behauptet keine Rechtsposition, die nicht besteht.

(5) Keine Exklusivität des Ergebnisses. Wir erbringen die Leistung für mehrere Kunden. Inhalte, die auf denselben oder ähnlichen Mustern, Strukturen, Formaten, Schnittfolgen oder Textbauplänen beruhen, können auch für andere Kunden entstehen. Der Kunde erwirbt kein Ausschließlichkeitsrecht an solchen Mustern, Strukturen und Formaten. Das konkrete Ergebnis, also der aus dem Material des Kunden erzeugte Beitrag, wird nicht für andere Kunden verwendet.

(6) Referenznennung. Eine Nutzung von Kundeninhalten, dem Namen oder der Marke des Kunden zu unseren Werbe- oder Referenzzwecken erfolgt nur mit gesonderter Zustimmung des Kunden in Textform. Die Zustimmung ist jederzeit für die Zukunft widerruflich.

(7) Bearbeitungen des Kunden. Bearbeitet der Kunde die erzeugten Inhalte, trägt er die Verantwortung für das Ergebnis. Unsere Pflichten und unsere Haftung beziehen sich auf den von uns erzeugten Stand.

§ 11 Verfügbarkeit, Wartung, Abhängigkeit von Dritten, Support

(1) Wir stellen Feedsmith mit einer für vergleichbare Dienste üblichen Verfügbarkeit bereit. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht geschuldet und ist technisch nicht erreichbar.

(2) Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind
a) Zeiten geplanter Wartung, die wir nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchführen und bei wesentlichen Einschränkungen vorab ankündigen,
b) dringende Sicherheitsmaßnahmen,
c) Störungen aufgrund von Umständen außerhalb unseres Einflussbereichs, insbesondere höhere Gewalt, Ausfälle bei Netz-, Infrastruktur- oder Cloud-Anbietern, Ausfälle der eingesetzten KI-Dienste, Ausfälle oder Änderungen der Schnittstellen der Social-Media-Plattformen sowie Angriffe Dritter trotz angemessener Schutzmaßnahmen.

(3) Abhängigkeit von Schnittstellen Dritter. Funktionen, die von Schnittstellen dritter Anbieter abhängen, insbesondere das Verbinden von Konten, das Veröffentlichen und das Auslesen von Kennzahlen, stehen nur zur Verfügung, soweit der jeweilige Anbieter die Schnittstelle bereitstellt. Stellt ein Anbieter eine Schnittstelle ein, ändert sie wesentlich, kürzt den Umfang der bereitgestellten Daten oder verweigert den Zugang, bemühen wir uns um eine zumutbare Alternative. Entfällt dadurch eine wesentliche Vertragsleistung dauerhaft, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wegfalls kündigen. Im Voraus gezahlte Entgelte für nicht mehr erbrachte Leistungszeiträume erstatten wir anteilig.

(4) Weiterentwicklung. Wir dürfen die Plattform weiterentwickeln, Funktionen ergänzen und technische Abläufe ändern, soweit der vereinbarte Leistungsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird. Wesentliche Einschränkungen richten sich nach § 15.

(5) Support. Support leisten wir per E-Mail an die in § 1 genannte Adresse. Wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Werktagen. Feste Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten schulden wir nur, soweit sie im gebuchten Paket ausdrücklich zugesagt sind.

(6) Datensicherung. Wir sichern die Daten der Plattform im Rahmen des ordnungsgemäßen Betriebs. Eine darüber hinausgehende Sicherungspflicht für die Inhalte des Kunden schulden wir nicht. Der Kunde ist gehalten, für ihn wichtige Inhalte auch außerhalb der Plattform zu sichern.

§ 12 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt
a) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,
b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
c) nach dem Produkthaftungsgesetz,
d) im Umfang einer von uns ausdrücklich übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung nach Absatz 2 ist ferner begrenzt
a) je Schadensfall auf das Zwölffache der monatlichen Nettovergütung des betroffenen Vertrags; bei jährlicher Abrechnung gilt ein Zwölftel des Jahresnettoentgelts als monatliche Vergütung, b) für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres zusammen auf das vom Kunden in den vorangegangenen zwölf Monaten gezahlte Nettoentgelt, mindestens jedoch auf das Zwölffache der monatlichen Nettovergütung.

(4) Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist bei einfacher Fahrlässigkeit insbesondere die Haftung für entgangenen Gewinn, für ausgebliebene Reichweite oder Interaktion, für mittelbare Schäden und für Schäden aus der Sperrung oder Einschränkung von Konten des Kunden durch eine Plattform, soweit nicht Absatz 1 oder 2 eingreifen.

(5) Für den Verlust von Daten haften wir nach den vorstehenden Absätzen nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich uns obliegt.

(6) Die vorstehenden Begrenzungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen sowie für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

(7) Freigegebene Inhalte. Für die rechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichung von Inhalten, die der Kunde freigegeben hat, ist der Kunde verantwortlich (§ 3 Abs. 2, § 9 Abs. 4). Unsere Haftung beschränkt sich insoweit auf die Verletzung der uns obliegenden Pflichten nach Maßgabe der Absätze 1 bis 4.

(8) KI-typische Fehler. Mit KI erzeugte Inhalte können sachliche Fehler, unzutreffende Zuordnungen oder unpassende Formulierungen enthalten. Der Kunde prüft die Inhalte vor der Freigabe. Für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde einen erkennbar fehlerhaften Inhalt freigegeben hat, haften wir nicht.

(9) Ansprüche des Kunden aus diesem Vertrag verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht für Ansprüche nach Absatz 1 und nicht für Ansprüche wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

§ 13 Datenschutz, Auftragsverarbeitung, anonymisierte Muster

(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung und unserer Datenschutzerklärung, abrufbar unter feedsmith.ai/datenschutz. Dort nennen wir auch die eingesetzten Dienstleister.

(2) Auftragsverarbeitung. Soweit wir personenbezogene Daten verarbeiten, die im Rohmaterial oder in den Inhalten des Kunden enthalten sind, und der Kunde insoweit Verantwortlicher ist, schließen die Parteien einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Wir stellen ihn auf Anfrage in Textform zur Verfügung. Er hat Vorrang, soweit er von diesen Bedingungen abweicht.

(3) Verbesserung des Dienstes, anonymisierte Muster. Wir werten die Nutzung des Dienstes und die Ergebnisse veröffentlichter Beiträge aus, um den Dienst und seine Qualität zu verbessern. Über Kunden hinweg verwenden wir dabei ausschließlich anonymisierte, von Person, Marke und Konto gelöste Muster und Kennzahlen, etwa die Struktur eines Aufhängers, den Schnittrhythmus, die Länge, den Aufbau einer Bildunterschrift oder Verhältniszahlen zur Reichweite. Nicht verwendet werden über Kunden hinweg das Rohmaterial, der konkrete Wortlaut eines Beitrags, das erzeugte Video oder Bild sowie personenbezogene Daten. Rohdaten und Ergebnisse bleiben je Kunde getrennt gespeichert. Der Kunde erteilt uns die Weisung, die für die Erzeugung dieser Muster erforderliche Anonymisierung durchzuführen. Eine Verwendung des konkreten Wortlauts oder des Rohmaterials über Kunden hinweg erfolgt nur mit gesonderter Zustimmung des Kunden. Diese Muster und Kennzahlen bleiben uns nach dem Ende des Vertrags erhalten, weil sie keiner Person, keiner Marke und keinem Konto mehr zuzuordnen sind.

(4) Vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite behandeln beide Parteien vertraulich und nutzen sie nur für Zwecke dieses Vertrags. Das gilt für die Dauer des Vertrags und drei Jahre darüber hinaus. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

§ 14 KI-Einsatz, Kennzeichnung, Rollen

(1) Offenlegung. Feedsmith erzeugt Inhalte mit Systemen künstlicher Intelligenz. Wir setzen hierfür Dienste Dritter ein. Welche Anbieter das sind, nennen wir in der Datenschutzerklärung und im Vertrag über die Auftragsverarbeitung.

(2) Was die KI tut und was nicht. Die Inhalte entstehen aus dem Material des Kunden. Es werden keine synthetischen Personen, Gesichter oder Stimmen erzeugt, die den Kunden oder Dritte darstellen.

(3) Unsere Pflichten aus dem AI Act. Soweit uns nach der Verordnung (EU) 2024/1689 Pflichten zur Kennzeichnung künstlich erzeugter oder manipulierter Inhalte treffen, insbesondere nach Art. 50, setzen wir diese um beziehungsweise wirken darauf hin, dass die von uns eingesetzten Anbieter sie umsetzen. Welche Kennzeichnungen technisch beigefügt werden, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.

(4) Pflichten des Kunden. Der Kunde veröffentlicht die Inhalte unter seinem Namen und ist insoweit Betreiber im Sinne des AI Act. Ihn treffen die Offenlegungspflichten, die an die Veröffentlichung anknüpfen, insbesondere die Pflicht, künstlich erzeugte oder manipulierte Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die echten Personen, Orten oder Ereignissen täuschend ähnlich sind, sowie bestimmte KI-erzeugte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse offenzulegen (Art. 50 Abs. 4 AI Act). Ebenso treffen ihn die Kennzeichnungspflichten der Plattformen und die Pflicht zur Werbekennzeichnung. Wir unterstützen den Kunden durch Hinweise im Produkt, ersetzen aber nicht seine eigene Prüfung.

(5) Interaktion mit KI-Systemen. Feedsmith setzt im Produkt KI-Systeme ein, mit denen der Kunde unmittelbar interagiert, insbesondere die Assistenzfunktion Ember. Auf die Interaktion mit einem KI-System weisen wir innerhalb des Produkts an der jeweiligen Stelle hin. Die im Produkt dargestellten Rollen und Rollenbilder sind KI-Rollen und stellen keine natürlichen Personen dar.

(6) KI-erzeugte Inhalte können Fehler enthalten. Der Kunde prüft Tatsachenbehauptungen, Namen, Zahlen und Zitate vor der Freigabe. § 12 Abs. 8 gilt.

§ 15 Änderungen dieser Bedingungen und der Leistung

(1) Wir können diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit ein triftiger Grund besteht und die Änderung dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist. Ein triftiger Grund ist insbesondere eine Änderung der Rechtslage oder der Rechtsprechung, eine Änderung der Bedingungen eingesetzter Dienste, eine technische Weiterentwicklung oder eine neue Funktion. Das Verhältnis von Leistung und Preis wird auf diesem Weg nicht zu Lasten des Kunden verändert. Für Preisänderungen gilt ausschließlich § 6 Abs. 6.

(2) Änderungen kündigen wir mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an und weisen dabei auf die Änderung, auf das Kündigungsrecht und auf die Folgen des Schweigens hin. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die geänderten Bedingungen. Widerspricht er, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter. Wir können ihn in diesem Fall ordentlich nach § 8 kündigen.

(3) Änderungen, die den Kern des Leistungsversprechens wesentlich einschränken, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin. Wir bleiben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit unserer Zustimmung in Textform übertragen. Wir dürfen den Vertrag im Rahmen einer Übertragung des Geschäftsbetriebs auf einen Rechtsnachfolger übertragen. Der Kunde kann in diesem Fall innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung außerordentlich kündigen.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.